Altersdiskriminierende Befristung

Eine unzulässige Alterdiskriminierung liegt dann vor, wenn an das Lebensalter angeknüpft wird und in Folge dessen mit einem jüngeren Arbeitnehmer eine längere Befristungsdauer vereinbart wird.

BAG Urteil vom 6.4.2011 - 7 AZR 524/09

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