Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter im BAT verstößt gegen das AGG

Eine tarifliche Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter (hier: im BAT) stellt eine unmittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer dar und verstößt daher gegen §§ 1, 3 AGG. Die Ungleichbehandlung jüngerer und älterer Arbeitnehmer ist auch nicht gerechtfertigt. Als Rechtsfolge können jüngere Arbeitnehmer von vornherein eine Grundvergütung nach der höchsten Altersstufe verlangen (Hessisches LAG vom 22.4.2009, Az: 2 Sa 1689/08).

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Beschränkung von Stellenausschreibungen auf Berufsanfänger kann unzulässig sein

Die Begrenzung einer internen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach dem AGG unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der beabsichtigte Einsatz von Berufsanfängern lediglich dazu dient, Kosten zu sparen. Gegen einen solchen groben Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung kann auch der Betriebsrat vorgehen (BAG vom 18.8.2009, Az: 1 ABR 47/08).

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Kopftuch-Verbot für das pädagogische Personal in Schulen ist zulässig

Soweit Lehrer und pädagogische Mitarbeiter nach einem Landesschulgesetz keine religiösen Bekundungen abgeben dürfen, sind hiervon auch Kopfbedeckungen erfasst, mit denen Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt und die erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen werden. Das Bekundungsverbot verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen das AGG oder europäische Diskriminierungsverbote (BAG vom 20.8.2009, Az: 2 AZR 499/08).

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Arbeitnehmer riskieren bei Raucherpausen ohne Ausstempeln eine fristlose Kündigung

Müssen sich die Arbeitnehmer nach einer betriebsinternen Regelung bei einer Raucherpause ausstempeln und verstößt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung hartnäckig gegen diese Regelung, so kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Auch der wiederholte kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung kann eine gravierende Pflichtverletzung sein, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört (ArbG Duisburg vom 14.9.2009, Az: 3 Ca 1336/09).

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