Bei Schwarzarbeit wird sozialversicherungsrechtlich eine Nettolohnabrede fingiert. Diese gesetzliche Fiktion hat aber keine Auswirkung auf das Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer kann keinen Nettolohn verlangen.
Eine in einer Spielothekt auf 400 Euro-Basis geringsfügig beschäftigt Arbeitnehmerin, die tatsächlich 165 Stunden monatlich und somit 900 Euro plus Umsatzprovision ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen erhielt, klagte nach ordentlicher Kündigung [...]
Kategorien
-
Satz Verzicht Kündigungsschutzprozeß Kündigungsschreiben BGB Rechtsprechung Kopftuch AZR EuGH Berlin Gericht Alter TzBfG Abfindung Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage Ungleichbehandlung Rechtsanwalt Recht Gerichtshof Diskriminierungsverbot Regelung Vertrag Fachanwalt Notar AGG Entscheidung Vorschrift Arbeitsrecht Wahlrecht Urteil gleichartige Pflichtverletzungen Altersdiskriminierung Kanzlei Arbeitsvertrag Bundesregierung Dietrich Mohme BAG AGG-Verstoß Befristung Kündigung Arbeitgeber Erhebung Arbeitsverhältnis Rechtfertigung
-
Letzte Artikel
Unsere Webseiten