Bei Schwarzarbeit wird sozialversicherungsrechtlich eine Nettolohnabrede fingiert. Diese gesetzliche Fiktion hat aber keine Auswirkung auf das Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer kann keinen Nettolohn verlangen.
Eine in einer Spielothekt auf 400 Euro-Basis geringsfügig beschäftigt Arbeitnehmerin, die tatsächlich 165 Stunden monatlich und somit 900 Euro plus Umsatzprovision ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen erhielt, klagte nach ordentlicher Kündigung [...]
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